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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Salzburg |
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Salzburg ist die Hauptstadt des gleichnamigen Bundeslandes Salzburg der Republik Österreich und bildet zusammen mit dem Bezirk Salzburg-Umgebung den nördlichsten der fünf Gaue des Bundeslandes Salzburg, den Flachgau. Mit 148.546 (Stand 2005) [mehr...] |
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Geografie : Stadtgliederung |
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Salzburg ist in 26 Stadtteile aufgeteilt:
Aigen
Altstadt/Neustadt
Andrä Viertel
Elisabeth Vorstadt
Gneis
Gnigl
Herrnau
Itzling
Langwied
Lehen
Leopoldskr [mehr...] |
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Sehenswürdigkeiten : Moderne Architektur |
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Mit zeitgenössischer Architektur sieht es auf Grund der streng geschützten historischen Bausubstanz und der traditionellen Salzburger Mentalität etwas mager aus, jedoch entstanden in den letzten Jahren am Stadtrand doch einige sehenswerte moderne Bauwerke: [mehr...] |
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Kultur : Theater |
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Salzburger Landestheater
kleines und großes Festspielhaus
Elisabethbühne / Schauspielhaus Salzburg
Salzburger Straßentheater
Toihaus [mehr...] |
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Österreich
Rechtswesen
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden; daneben bestehen jedoch mehr als 1300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechskonvention vom 4. November 1950 zu nennen.
Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen"; beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.
Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verfassungsgerichtshof und vom Verwaltungsgerichtshof wahrgenommen.
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Haben Sie sich auch
vertippt? Hier eine Auswahl der
gängigen
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